Erstprüfungsfrist31.12.2027noch 428 Tage
Bauwerksbuch beauftragen.Frist erfüllen.
Einfach beauftragen: Adresse eingeben, unsere Experten erstellen ein verbindliches Angebot. Alles nach §128a Bauordnung, mit elektronischer Führung in der Software.
Die gesetzliche Pflicht
§128a Bauordnung für Wien
Eigentümer müssen ein Bauwerksbuch führen und ihre Bauwerke wiederkehrend prüfen lassen. Die Fristen laufen, die Termine sind knapp.
Haftung
§1319 ABGB, Beweislastumkehr
Bei einem Schaden trägt der Eigentümer die Beweislast. Ein lückenlos geführtes Bauwerksbuch ist der Nachweis der Sorgfalt.
Der Fristenplan
- 01Frist 1
31.12.2027
Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden
rund 32.400 Gebäude in Wien
- 02Frist 2
31.12.2030
Gebäude, errichtet von 1919 bis 1944
rund 25.000 weitere Gebäude in Wien
Zusammen rund 57.000 Gebäude bis Ende 2030.
Was nach der Erstellung kommtOb gestraft wird, entscheidet die Behörde. Den allgemeinen Strafrahmen der Bauordnung nennt §135 Abs 1 BO Wien, bei Gefährdung von Menschen reicht er deutlich weiter.
Beauftragen
Adresse eingeben, Angebot erhalten
Wir schreiben Ihre Anfrage bei unserem Netz befugter Büros aus.
Angebot prüfen, annehmen und Termin zur Prüfung vereinbaren.
- 01Sie senden die Anfrage
Objektadresse, Nutzfläche und Ihre Kontaktdaten genügen. Kein Konto, keine Registrierung notwendig.
- 02Befugte Büros antworten
Ziviltechniker, Baumeister und gerichtlich beeidete Sachverständige werden der Reihe nach angefragt und legen ein verbindliches Angebot und eine Terminauswahl vor.
- 03Sie beauftragen
Sie entscheiden über das Angebot. Erst dadurch entsteht die Beauftragung. Und Sie erhalten das Bauwerksbuch elektronisch in unserer Software.
Sammelanfrage
Mehrere Objekte?
Ein ganzes Portfolio: Liste einfügen, Gebäude auf der Karte prüfen, absenden. Sie bekommen einen Bericht mit Frist und Kostenrahmen je Gebäude.
Sammelanfrage öffnenDie Lösung
Mehr als ein Bauwerksbuch
Ein betreuter Service, keine Selbstbedienungs-App. Sie geben die Adresse an, den Rest organisieren wir: die Ausschreibung bei befugten Büros, die Prüfung und Erstellung durch das Büro, die Registrierung bei der Stadt Wien und die laufende Führung in unserer Software.
Betreuter Service
Sie geben die Adresse an, den Rest organisieren wir
01
Sie
Adresse angeben
02
Plattform
Pflicht & Frist geprüft
03
Sachverständige
Prüfung, Erstellung, Signatur
04
Behörde
Registrierung
05
Plattform
Laufend gepflegt
Digitales Bauwerksbuch
Das digitale Bauwerksbuch führt jedes Objekt mit Stammdaten, Bauteilen, Prüfhistorie und Status in einer strukturierten Akte. Ein geprüftes Bauwerksbuch liegt unveränderlich ab.
Prüf- und Fristenmanagement
Die Software rechnet die gesetzliche Frist zur Erstellung aus dem Baujahr und führt danach die Prüfintervalle, die das Büro festlegt. Was fällig wird, rückt in den Handlungsbedarf Ihres Portfolios. Per E-Mail erinnern wir Sie ein Jahr vor der Frist zur Erstellung und rechtzeitig vor anstehenden Prüfungen, Wartungen und Nachweisen.
Vermittlung befugter Sachverständiger
Wir vermitteln befugte Sachverständige für Prüfung, Erstellung und Meldung ans Bauamt: Ziviltechniker, Baumeister oder gerichtlich beeidete Sachverständige.
Digitale Gebäudeakte in der EU
Die digitale Gebäudeakte speichert Pläne, Gutachten und Nachweise zentral, auf Servern in Europa, ohne Übermittlung in Drittstaaten.
Mängel- & Schadensbegleitung
Mängel und Schäden werden strukturiert erfasst, ihre Behebung wird dokumentiert. Jede Änderung wird ergänzt, nie überschrieben. Das ist der Sorgfaltsnachweis.
Gemeinsam geführt, teilbar
Sie teilen das vollständige Bauwerksbuch per Link oder Export mit Behörde, Käufer oder Versicherung. Die digitale Gebäudeakte geben Sie je Empfänger zur Ansicht frei, und jede Freigabe ist widerrufbar.

Loslegen
Wie geht es weiter
Zwei Wege in die Plattform, je nachdem auf welcher Seite Sie stehen.
Erstprüfungsfrist31.12.2027noch 428 Tage
Auftraggeber
Hausverwaltung oder Eigentümer
Sie führen ein oder mehrere Gebäude und brauchen das Bauwerksbuch nach §128a.
Bauwerksbuch beauftragenSachverständige
Ziviltechniker oder Baumeister
Sie prüfen und erstellen Bauwerksbücher und wollen Aufträge über die Plattform bekommen.
Partner werdenNoch unsicher, ob §128a Sie betrifft? Der kostenlose Check beantwortet das in einer Minute, ohne Kontaktdaten.
§128a-Check starten